|
|
Dichtheitsprüfung
Allgemeine Information für Hauseigentümer - Dichtheitsprüfung privater AbwasserleitungenDurch die Änderung des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Dezember 2007 wurden Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Grundlage ist § 61a Abs. 3 und 4 Landeswassergesetz (LWG). Der Umweltausschuss des NRW-Landtags hat im Dezember 2012 den Beschluss gefasst, den Vollzug der Dichtheitsprüfung privater Abwässerkanäle auszusetzen. 2012 soll es einen neuen Gesetzesentwurf geben. AKTUELL Der Umweltausschuss des NRW-Landtags hat am 14.12.2011 mit den Stimmen der Landtags-Fraktionen der FDP, der Linken und der CDU mehrheitlich beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61 a Abs. 3 bis 6 LWG NRW) auszusetzen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hauseigentümer zunächst abwarten sollten, wie sich der neu gewählte Landtag nach der Wahl am 13. Mai 2012 entscheiden wird. Ohnehin gilt: Eine Dichtheitsprüfung sollte nur nach Rücksprache mit der Abteilung Stadtentwässerung der Stadtverwaltung vorgenommen werden.
Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung: Was muss geprüft werden? 1. Private Abwasserleitungen sind auf Dichtheit zu prüfen, wenn sie unzugänglich im Erdreich verlegt sind und dem Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit Schmutzwasser vermischtem Niederschlagswasser dienen. Dies gilt auch für die Abwasserleitungen nicht kanalisierter Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Ausgenommen von der Prüfung sind nur Abwasserleitungen zur getrennten Beseitigung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird.
2. Zu den privaten Abwasserleitungen gehören die Grundleitungen unter dem Haus bis zur Grundstücksgrenze und der weiterführende Anschlusskanal. Dieser beginnt an der Grundstücksgrenze und endet am städtischen Kanal, der in der Regel in der Straße verlegt ist. Der an den Kanal angeschlossene Anschlussstutzen gehört zur öffentlichen Anlage und muss somit nicht geprüft werden (s. Schaubild links). Wer hat die Prüfung zu veranlassen? Die Dichtheitsprüfung gibt der Grundstückseigentümer in Auftrag.
1. Durchzuführen ist die erstmalige Dichtheitsprüfung unverzüglich nach der Neuerrichtung eines Gebäudes oder seiner wesentlichen baulichen Veränderung wie zum Beispiel Sanierung, Totalumbau und/oder seiner Erweiterung von mehr als 50 Prozent. Die Prüfung aller Abwasserleitungen hat in jedem Fall vor deren Inbetriebnahme zu erfolgen. Es sind alle Leitungen zu prüfen - auch die, die von der Änderung nicht betroffen sind. 2. Die erstmalige Dichtheitsprüfung bereits bestehender Abwasserleitungen muss laut Gesetz spätestens bis zum 31. Dezember 2015 erfolgt sein. Die Stadt ist jedoch berechtigt, durch eine entsprechende Satzung abweichende Zeiträume (bis maximal 2023) für die erstmalige Prüfung festzulegen. 3. Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen sind alle 20 Jahre zu wiederholen. Wer prüft? Die Dichtheit der Abwasserleitungen ist von einem Sachkundigen zu prüfen. Er hat die Prüfunterlagen zu erstellen und die Prüfung sowie das Prüfergebnis zu bescheinigen. Sachkundig ist, wer die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des Landes NRW vom 31. März 2009 erfüllt. Die aktuelle Liste der anerkannten Sachkundigen veröffentlich das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Die Liste erhalten Sie auch im Bürgerbüro im Rathaus.
Bei den Anforderungen an die Dichtheitsprüfung orientiert sich die Stadt Datteln an den anerkannten technischen Regeln (DIN 1986-30, DIN EN 1610, DWA-A 139, DWA-M 143-6). In den Gebieten, in denen Fremdwasserprobleme bekannt sind, ist eine Prüfung mit Wasser oder Luft erforderlich. In Gebieten ohne Fremdwasserprobleme ist eine Dichtheitsprüfung bei vorhandenen Abwasserleitungen mit einer TV-Kamera ausreichend, wenn dabei keine sichtbaren Schäden und Grundwassereintritte festgestellt wurden und wenn es sich um vorhandene Leitungen handelt, die häusliches Abwasser ableiten. Bei neu errichteten Abwasserleitungen reicht die Befahrung mit der TV-Kamera nicht aus. Diese Leitungen müssen grundsätzlich durch eine Druckprobe mit Luft oder Wasser auf Dichtheit geprüft werden. Auch Abwasserleitungen zur Ableitung von Abwasser gewerblicher oder industrieller Herkunft sind immer einer Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser zu unterziehen. Was kostet die Dichtheitsprüfung? Die Kosten für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von der Länge des Leitungssystems, dessen Zugänglichkeit und von der angewandten Prüfungsmethode ab. Bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus liegen sie erfahrungsgemäß zwischen 200 und 500 Euro.
Die Prüfunterlagen (Videoaufnahmen, Lagepläne, Protokolle, Bescheinigung) sind vom Grundstückseigentümer als Nachweis aufzubewahren und der Stadt Datteln nur auf Verlangen vorzulegen. In begründeten Fällen wird die Stadt Datteln von ihrem Recht Gebrauch machen, sich Nachweise über die durchgeführte Dichtheitsprüfung vorlegen zu lassen. Was ist zu tun, wenn die Abwasserleitungen nicht dicht sind? Wurden bei einer Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, muss eine Bewertung der Schäden erfolgen, die Sanierungstechnik bestimmt und ein Zeitplan für die Sanierung festgelegt werden. Abhängig von Gefährdungspotenzial und Aufwand ist die erforderliche Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen. Es empfiehlt sich grundsätzlich, mehrere Angebote für die Sanierung einzuholen und den Auftrag nicht sofort an die Firma zu vergeben, die die Dichtheitsprüfung durchgeführt hat. Das erste Angebot bietet oft nicht die kostengünstigste und beste Lösung. Häufig ist auch eine Neuverlegung von Abwasserleitungen unter der Kellerdecke preiswerter als die Sanierung der alten im Erdreich liegenden Grundleitungen. Hilfestellung können die am Markt zahlreich vertretenen Berater für Grundstücksentwässerung leisten, die darauf spezialisiert sind, in allen Fragen rund um die Grundstücksentwässerung die Eigentümer kompetent, aber auch unabhängig zu beraten. Ansprechpartner sind auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Fachbereich Tiefbau (s. u.). Vor einer Auftragsvergabe sollte der Grundstückseigentümer seinen Versicherungsvertreter befragen, ob die erforderlichen Sanierungsarbeiten an den Abwasserleitungen zum Umfang seiner Gebäudeversicherung gehören. Keine überstürzten Vertragsabschlüsse an der Haustür! Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell! Informieren Sie sich, bevor Sie Ihren Hausanschluss prüfen lassen! Dichtheitsprüfungen kosten mindestens 100 Euro! Konzept der Stadt Datteln zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Die bisherigen Untersuchungen des öffentlichen Kanalnetzes zeigen, dass eine Vielzahl stadtteilbezogener Randbedingungen zu berücksichtigen ist und es deshalb keine Universalregelung für das gesamte Stadtgebiet geben kann. Für das Jahr 2011 sind noch weitere umfassende Untersuchungen des städtischen Kanalnetzes vorgesehen. Erst wenn die Ergebnisse Ende 2011 vorliegen, wird es möglich sein, das Stadtgebiet in exakt definierte Teilgebiete zu gliedern, für die der Rat gebietsbezogene Satzungen zur örtlichen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beschließen kann. In diesen Satzungen werden dann auch die abweichenden tatsächlichen Fristen für die Durchführung der Dichtheitsprüfung festgeschrieben. Anfang 2012 informiert die Stadt Datteln alle Hauseigentümer darüber selbstverständlich umfassend. Unsere Meinung: Warten Sie mit der Durchführung der Dichtigkeitsprüfung, bis diese Information und die für Sie zutreffende Gebietssatzung vorliegen. Haben Sie noch Fragen? Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.lanuv.nrw.de/wasser/gesetze.htm Ihre Fragen beantworten Ihnen auch unsere Mitarbeiter vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Stadtentwässerung, jeweils von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr: Martin Hartwig, Tel.: 02363/107-380
Beschwerdestelle Melden Sie Auffälligkeiten oder Beschwerden über Dienstleistungen der Dichtheitsprüfer bitte an die Abwasserexperten des IKT: IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH |