Bauantrag

Sicherheit für Bauherren

Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf dafür in der Regel einer Baugenehmigung (§ 63 Abs. 1 BauO NW). Das Baugenehmigungsverfahren dient der Sicherheit der späteren Nutzer, der Nachbarn, Passanten und Besucher. Dem Bauherrn gibt es Rechts- und Investitionssicherheit. Verfahrensziel ist nicht die Einhaltung abstrakter staatlicher Vorschriften um ihrer selbst willen, sondern die unparteiische Abklärung unterschiedlicher Rechte, Bedürfnisse und Sicherheitsanforderungen zum Wohle eines geregelten Miteinanders.

Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben. Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden. Diese Formulare erhalten Sie kostenlos in einfacher Ausfertigung im Rathaus (weitere erforderliche Ausfertigungen können kopiert werden). Selbstverständlich stehen Ihnen die Antragsformulare für Baugenehmigungen auch online zur Verfügung.

Außer für Kleingaragen - wozu auch Carports zählen -, Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude gemäß § 53 BauO NRW müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden. Sofern Sie Fragen zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens und zum Antrag haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Bauberatung.

Der Bauantrag wird direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht und ist gebührenpflichtig. Zunächst prüft die Behörde die Bauvorlagen innerhalb einer Woche auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Anschließend stellt sie fest, welche weiteren Entscheidungen, Stellungnahmen oder Gutachten anderer Stellen eingeholt werden müssen. Dieses einwöchige Vorverfahren endet mit der Eingangsbestätigung, dem Nachfordern von Unterlagen oder der Zurückweisung.

Zertifizierter Service

GSM Gütesiegel

Wir bieten Ihnen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einen zertifizierten Service.
Dieser beinhaltet

  • eine kompetente begleitende Beratung während des Antragsverfahrens
  • eine qualifizierte Eingangsbestätigung zu Ihrem Bauantrag in sieben Arbeitstagen
  • einen erwünschten Rückruf innerhalb von zwei Arbeitstagen
  • einen Termin für eine Bauberatung innerhalb von drei Arbeitstagen
  • einen Termin für eine Beratung vor Ort innerhalb von 14 Arbeitstagen
  • eine Genehmigungsentscheidung innerhalb von acht Wochen (in 80% der Fälle), wenn Sie eine Bauberatung in Anspruch genommen haben
  • eine schnellstmögliche Meldung, wenn sich die Bearbeitung Ihres Anliegens verzögert


Die Einhaltung dieser Serviceversprechen wurde im Frühjahr 2005 vom anerkannten Zertifizierungsunternehmen SGS-ICS, Hamburg, erstmals überprüft. Im März 2006 erfolgte eine erneute Überprüfung. Das Ergebnis: Die Serviceversprechen wurden eingehalten und uns wurde dafür ein Zertifikat verliehen.

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bauordnung erreichen Sie zu folgenden Zeiten persönlich:

montags bis mittwochs   8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
donnerstags                      8.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
freitags                               8.30 - 12.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Wolfgang Philippi (Sachgebietsleiter)
Tel.: 02363/107-281

Ludger Beckmann
Tel.: 02363/107-330

Werner Jerosch
Tel.: 02363/107-264

Jasmin König
Tel.: 02363/107-261

Elisabeth Hagemann
Tel.: 02363/107-368