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Neues Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen: NRW-Innovationsgutscheine Nano, Mikro und Werkstoffe

Ab sofort gibt es für kleine und mittlere Unternehmen - so genannte KMU - Innovationsgutscheine des Landes. Die Innovationsgutscheine werden in den Zukunftsfeldern Mikro- und Nanotechnologie sowie Innovative Werkstoffe angeboten. Die Innovationsgutscheine dienen dazu, gerade kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung zu erleichtern und so ihre Innovationsfähigkeit zu stärken.

Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 3.000 Euro (Innovationsgutschein B) bzw. 6.000 Euro (Innovationsgutschein F+E). Bis zu diesen Obergrenzen werden bei beiden Varianten maximal 50 Prozent der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden, erstattet. Insgesamt stellt das Land bis 2012 Gutscheine im Wert von 14,4 Millionen Euro bereit.

Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:

Innovationsgutschein B: für externe wissenschaftliche Beratungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen, wie zum Beispiel Technologierecherchen, Marktanalysen, Werkstoffstudien, Fertigungsstudien, Marktanalysen, Machbarkeitsstudien

Innovationsgutschein F+E: für externe wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Produkttests

Das Programm "Innovationsgutschein“ führt das MIWFT in Kooperation mit der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen durch. Insbesondere die Beratung der Unternehmen und das Antragsverfahren der Innovationsgutscheine erfolgt in Zusammenarbeit mit der InnovationsAllianz.

Für die InnovationsAllianz hat die Fachhochschule Münster die Abwicklung des Antragsverfahrens übernommen. Die Anträge werden hier erfasst und an einen externen Gutachter weitergeleitet. Bei positiver Begutachtung erfolgt die Bewilligung über das MIWFT. Nach Abschluss der Maßnahmen können die Gutscheine eingelöst werden. Die Fördermittel werden über das Ministerium ausbezahlt.

Weitere Infos und das Antragsformular auf: www.innovationsgutschein.nrw.de.