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Einleitung
Ein Urteil und seine FolgenIn einem fast zweijährigen Planungsprozess - von März 2005 bis Januar 2007 - hat die Stadt Datteln unter anderem den Bebauungsplan für das E.ON-Kraftwerk Datteln 4 aufgestellt. Diesen Bebauungsplan hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 3. September 2009 für unwirksam erklärt. Rechtskräftig wurde dieses Urteil am 16. März 2010, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden von E.ON und der Stadt Datteln zurückgewiesen hatte.
Am 17. März 2010 hat der Rat der Stadt Datteln den Beschluss gefasst, ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Demnach soll gemäß dem Antrag des Vorhabenträgers E.ON ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt werden. Seitdem hat die Stadt Datteln als unabhängige Trägerin der Planungshoheit zahlreiche Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um wesentliche Grundlagen des Vorhabens neutral prüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Rechtsgutachten zeigen beispielsweise auf, dass der vorhandene Abstand zur Wohnbebauung kein rechtliches Hindernis darstellt, das einer Bauleitplanung für ein Kraftwerk im Bereich Löringhof entgegensteht. Sie haben Fragen, Anregungen oder Kritik? Wir freuen uns über Ihre Nachricht! Ihr Team vom Planungsamt der Stadt Datteln |