Aktuelles

 

Datteln, 23. April 2012
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat begonnen - Bürger werden an Bauleitplanung für das Kraftwerk Datteln 4 beteiligt

Von heute an bis zum 22. Juni 2012 können sich die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung für das E.ON-Kraftwerk Datteln 4 beteiligen. Die Unterlagen liegen im Dattelner Rathaus aus und sind im Internet einsehbar. Zur Information der Öffentlichkeit findet außerdem eine Bürgerversammlung in der Stadthalle statt.

Das Foto zeigt das Kraftwerk Datteln 4.

Bei der frühzeitigen Beteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung Nr. 8a und des Bebauungsplans Nr. 105a - Kraftwerk. Dazu zählen umfangreiche textliche und zeichnerische Vorentwurfsunterlagen einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen - wie zum Beispiel die Immissionsprognose Luftschadstoffe, Fachgutachten zum Landschaftsbild sowie zu lokalklimatischen Auswirkungen und das Grünordnungskonzept einschließlich Ortsbildanalyse.

Einsehbar sind die Unterlagen in Raum 2.23 des Dattelner Rathauses, Genthiner Straße 8, zu folgenden Zeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Abrufbar sind die Unterlagen auch online: www.datteln.de/10_Kraftwerksplanung/buergerbeteiligung.htm.

Die Bürgerinnen und Bürger haben fünf Möglichkeiten, ihre Anregungen bis zum 22. Juni 2012 abzugeben: auf dem Postweg an Stadtverwaltung Datteln, Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, zur Niederschrift in Raum 2.23, per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de, per Fax an 02363/107-442 oder über ein Internet-Kontaktformular unter www.datteln.de/10_Kraftwerksplanung/Anregungen.asp. Sämtliche Stellungnahmen fließen in das weitere Verfahren ein.

Bürgerversammlung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit einer Bürgerversammlung verbunden, bei der Fachleute informieren und für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Die Versammlung beginnt am Dienstag, 22. Mai 2012, um 19 Uhr in der Dattelner Stadthalle (Kolpingstraße 1). Die wesentlichen Planunterlagen sind am selben Tag ab 18 Uhr im Foyer der Stadthalle einsehbar. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

 

Datteln, 4. April 2012
Bürger werden an Bauleitplanung für das Kraftwerk Datteln 4 beteiligt - Auslegung der Unterlagen beginnt am 23. April - Bürgerversammlung im Mai

Vom 23. April bis 22. Juni 2012 werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung für das E.ON-Kraftwerk Datteln 4 beteiligt. Außerdem findet am Dienstag, 22. Mai 2012, eine Bürgerversammlung statt, in der die Bürgerinnen und Bürger über das Vorhaben informiert werden und Gelegenheit haben, sich zu äußern.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhält die Öffentlichkeit Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung Nr. 8a und des Bebauungsplans Nr. 105a - Kraftwerk. Einsehbar sind die umfangreichen textlichen und zeichnerischen Vorentwurfsunterlagen einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (z. B. Immissionsprognose Luftschadstoffe, Fachgutachten zum Landschaftsbild sowie zu lokalklimatischen Auswirkungen, Grünordnungskonzept einschließlich Ortsbildanalyse) in Raum 2.23 des Dattelner Rathauses, Genthiner Straße 8, zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Außerdem werden die Unterlagen ab 23. April 2012 auf www.datteln.de einsehbar sein.

Die Bürgerinnen und Bürger haben fünf verschiedene Möglichkeiten, ihre Anregungen bis zum 22. Juni 2012 abzugeben: schriftlich oder zur Niederschrift in Raum 2.23, per E-Mail an anregungen@stadt-datteln.de, per Fax an 02363/107-442 oder über ein Internet-Kontaktformular. Sämtliche Stellungnahmen fließen in das weitere Verfahren ein.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit einer Bürgerversammlung verbunden, bei der Fachleute informieren und für Fragen und Anregungen zur Verfügung zu stehen. Die Versammlung beginnt am Dienstag, 22. Mai 2012, um 19 Uhr in der Dattelner Stadthalle (Kolpingstraße 1). Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Die wesentlichen Planunterlagen sind am selben Tag ab 18 Uhr im Foyer einsehbar.

Datteln, 20. März 2012
Ausschuss billigt vorläufige Anlagenkonfiguration und empfiehlt dem Rat frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Bürger werden an der Bauleitplanung für das Kraftwerk Datteln 4 beteiligt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr hat dem Rat heute empfohlen, die als vorzugswürdig vorgeschlagene Anlagenkonfiguration sowie die Vorentwurfsunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a und zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans zu billigen. Außerdem hat er dem Rat einen Beschluss zur Durchführung einer Bürgerversammlung sowie einer zweimonatigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen. Der Rat der Stadt Datteln entscheidet darüber am morgigen Mittwoch, 21. März 2012.

Mit der frühzeitigen Beteiligung sollen die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Die umfangreichen textlichen und zeichnerischen Vorentwurfsunterlagen werden im Rathaus ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Zu Beginn des zweimonatigen Auslegungszeitraums lädt die Stadt Datteln die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu einer Bürgerversammlung ein. Bei dieser Versammlung erhalten sie die Möglichkeit, sich umfassend über das Vorhaben zu informieren, sich zu den Vorentwurfsunterlagen zu äußern und die Inhalte mit Vertretern der Stadt, Gutachtern und Beratern zu erörtern. Alle Stellungnahmen fließen in das weitere Verfahren ein.

Datteln, 16. März 2012
Recht muss Recht bleiben - für jedermann: Stadtverwaltung nimmt Stellung zum Slogan der Aktion "Heimleuchten"

Die Stadtverwaltung stellt klar, dass sie sich mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Hintergrund ist die unter anderem von der IG Meistersiedlung für 17. März 2012 geplante Aktion „Heimleuchten“, für die die Veranstalter den Slogan „Recht muss Recht bleiben“ gewählt haben.

Denn: „Recht muss Recht bleiben“ ist auch die Devise für das Handeln der Stadt Datteln, der sie aufgrund des Rechtsstaatsprinzips verpflichtet ist. Selbstverständlich respektiert die Stadt kritische Haltungen gegenüber dem Kraftwerk Datteln 4. Allerdings weist sie den Vorwurf zurück, mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans werde Recht gebrochen.

Fakt ist: Es ist zulässig, einen neuen Bebauungsplan für das Kraftwerk im Löringhof aufzustellen. Aus der Tatsache, dass das OVG Münster den ursprünglichen Bebauungsplan für das E.ON-Kraftwerk für unwirksam erklärt hat, ergibt sich kein rechtliches Verbot, ein neues Planverfahren durchzuführen. Das Baugesetzbuch sieht die Möglichkeit vor, fehlerhafte Bebauungspläne rückwirkend zu heilen. Erst recht gilt dies für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, wie er zurzeit in Datteln erarbeitet wird. Somit handelt es sich hierbei keinesfalls um eine „Lex E.ON“.

Das OVG Münster hat in seinem Urteil vom 3. September 2009 nicht festgestellt, dass die Planung eines Steinkohlekraftwerks dieser Größenordnung am bekannten Standort östlich des Dortmund-Ems-Kanals prinzipiell ausgeschlossen ist. Dass diese Planung grundsätzlich möglich ist, bestätigen mehrere Rechtsgutachten - unter anderem vom renommierten Planungsrechtler Prof. Dr. Michael Uechtritz (PDF; Größe: ca. 0,7 MB).

Datteln, 24. Februar 2012
Stadt Datteln bewertet "Trianel-Urteil" positiv - Oberverwaltungsgericht Münster gibt wichtige Orientierung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit des Kraftwerks "Datteln 4"

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Urteil vom 1. Dezember 2011 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk „Trianel“ in Lünen aufgehoben. Das Urteil ist ausführlich begründet und behandelt alle wesentlichen umweltrechtlichen Anforderungen an die Genehmigung eines Steinkohlekraftwerks. Aus Sicht der Stadt Datteln und in Hinblick auf die Bauleitplanverfahren für das Kraftwerk „Datteln 4“ ist das „Trianel-Urteil“des OVG Münster in mehrfacher Hinsicht positiv zu bewerten.

Das Urteil zeigt für viele umweltrechtliche Fragestellungen, die auch in den Bauleitplanverfahren für das Kraftwerk „Datteln 4“ relevant sind, detailliert und gut nachvollziehbar auf, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen, damit ein Steinkohlekraftwerk im Emscher-Lippe-Raum genehmigt werden kann. Dies gilt insbesondere für die Bewertung von Luftschadstoffimmissionen und der FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeit sowie für den Umgang mit wasserrechtlichen Vorschriften. Das Urteil ist damit auch für die Stadt Datteln eine wichtige Orientierung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit des Projekts „Datteln 4“. Nach einer ersten Analyse enthält das Urteil keine Anforderungen, die das Projekt „Datteln 4“ nicht erfüllen kann.

Das OVG Münster hat in seinem Urteil klargestellt, dass sich aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie kein absolutes Verbot ergibt, Abwasser mit so genannten prioritären Stoffen – zu denen unter anderem Quecksilber zählt – in Oberflächengewässer einzuleiten. Voraussetzung sei allerdings, dass alle notwendigen anspruchsvollen Anstrengungen unternommen werden, um dem Ziel so nahe wie möglich zu kommen, den Quecksilbereintrag zu verringern oder ganz zu beenden. Das OVG Münster ist damit der teilweise vertretenen Auffassung entgegengetreten, dass der Betrieb von Steinkohlekraftwerken nach 2028 faktisch nicht mehr zulässig ist.

Mit Blick auf die FFH-Verträglichkeit der Emissionen von Steinkohlekraftwerken, die sich im Emscher-Lippe-Raum zurzeit in der Planungsphase befinden, hat das OVG ausgeführt, dass es notwendig sei, alle Schadstoffeinträge – insbesondere Stickstoff – kumulativ zu betrachten. Wenn bei einer solchen kumulativen Betrachtung festgestellt werde, dass die Belastungsgrenze für ein FFH-Gebiet bei Zulassung aller Kraftwerksvorhaben überschritten werde, gelte das so genannte „Prioritätsprinzip“. Danach erlangt ein Antragsteller durch das frühere Einreichen prüffähiger Unterlagen eine Vorrangstellung, die ihm durch ein zeitlich nachfolgendes Projekt nicht wieder entzogen werden kann. Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn der Vorbescheid oder eine Genehmigung für das vorrangige Projekt aufgrund einer Klage aufgehoben worden ist. Für das Kraftwerk „Datteln 4“ bedeutet das, dass es aufgrund des Antrags auf Vorbescheid vom 30. November 2005 und des Vorbescheids vom 31. Januar 2007 gegenüber den weiteren Kraftwerksvorhaben in Herne (Steag) und Lünen (Trianel) zeitlich vorrangig zu betrachten sei. Die zulässigen Schadstoffimmissionen im Bereich der FFH-Gebiete dürften daher von „Datteln 4“ vorrangig ausgeschöpft werden.

Die Stadt Datteln wird das Urteil des OVG Münster vom 1. Dezember 2011 weiter sorgfältig auswerten und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse in den Bauleitplanverfahren für das Kraftwerksprojekt „Datteln 4“ berücksichtigen.

Datteln, 25. Januar 2012
Konfiguration des Kraftwerks wird beraten - Ausschuss erhält detaillierte Infos über vorzugswürdige Technikvarianten

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr im letzten Quartal des Jahres 2011 verschiedene Alternativen für die Anlagentechnik vorgestellt. Damit die Mitglieder des Ausschusses über die Billigung der Anlagenkonfiguration beraten können, haben sie für die Sitzung am Mittwoch, 25. Januar 2012, eine detaillierte Übersicht mit ausführlichen stadtplanerischen und umweltfachlichen Bewertungen für die vorzugswürdigen Techniken erhalten.

Insgesamt hat die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit technischen und juristischen Beratern Varianten für fünf Anlagenkomponenten daraufhin untersucht, ob ihr Einsatz am Standort Datteln technisch, stadtplanerisch und umweltfachlich möglich und vertretbar ist. Bei jeder dieser Anlagenkomponenten wurde schließlich eine Variante auf Grundlage eines umfangreichen Kriterienkatalogs als vorzugswürdig bewertet. Dazu zählen im Einzelnen:

  1. Ammoniakversorgung: Zur Entstickung soll Ammoniakwasser mit unter 25-prozentigem Ammoniakanteil eingesetzt werden.
  2. Rauchgasreinigung: Zur Entstickung soll das selektive katalytische Reduktions-Verfahren (SCR), zur Entstaubung ein Elektrofilter und zur Entschwefelung das Nasswaschverfahren eingesetzt werden.
  3. Dampferzeuger: Der Dampf soll in einem Einzugkessel erzeugt werden.
  4. Rückkühltechnik: Die Rückkühlung soll über einen 178 Meter hohen Naturzug-Nasskühlturm vorgenommen werden.
  5. Kohlelagerung: Die Kohle soll in einem offenen Längslager auf dem Kraftwerksgelände gelagert werden.

Nach der Beratung und der nachgelagerten Billigung dienen die ausgewählten Technikvarianten als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Mit diesen Plänen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Kraftwerk Datteln 4 am Standort Löringhof geschaffen werden. In einem der nächsten Verfahrensschritte werden die Bewertungsergebnisse zur Anlagenkonfiguration, die Entwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Öffentlichkeit in den Beteiligungsverfahren umfassend vorgestellt und erörtert.

Datteln, 14. Dezember 2011
Vorzugswürdige Kühlturm- und Kohlelagervarianten vorgestellt - Ausgewählte Techniken sollen geringere Immissionen gewährleisten

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 hat die Stadtverwaltung verschiedene Technik-Alternativen untersuchen lassen. Nach Begutachtung und detaillierter Bewertung von fünf Alternativen zur Rückkühltechnik ergibt sich auf Grundlage umfassender Erörterung in der „Arbeitsgruppe Stadt“ der Naturzug-Nasskühlturm als Vorzugsvariante, weil dieser die meisten umwelttechnischen Vorteile bietet. Bei der Kohlelagerung ist ein offenes Längslager gegenüber den anderen vier in Frage kommenden geschlossenen Lagern aus stadtplanerischer und umweltfachlicher Sicht vorzugswürdig. Dieses auf der Auswertung der Basisexpertisen fußende Ergebnis hat die „Arbeitsgruppe Stadt“ am heutigen Mittwoch, 14. Dezember 2011, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr vorgestellt.

Rückkühltechnik

Für die Rückkühltechnik wurden fünf Alternativen untersucht: Naturzug-Nasskühlturm (jeweils 178 und 135 Meter Höhe mit integrierter Rauchgasableitung), Ventilator-Kühlturm (60 Meter Höhe plus Schornstein, 135 Meter), Zellenkühltürme (32 Zellen á 23 Meter plus Schornstein, 135 Meter) und Hybridkühlturm (60 Meter plus Schornstein, 135 Meter). Die vorgeschlagene Variante Naturzug-Nasskühlturm (178 Meter) verursacht die geringsten Geräusch-Immissionen und führt zu den geringsten maximalen Immissionszusatzbelastungen durch Luftschadstoffe. Außerdem hat sie von allen geprüften Alternativen den geringsten Energiebedarf und den höchsten Wirkungsgrad. Die stärkere Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbilds sowie die Verschattung durch Schwaden stuft die Stadtverwaltung zwar als Nachteil dieser Variante ein, bewertet das Ziel aber höher, die vom Kraftwerk ausgehenden Lärm- und Schadstoffimmissionen so gering wie möglich zu halten sowie eine höhere Energieeffizienz zu gewährleisten.

Kohlelagerung

Bei den Möglichkeiten zur Kohlelagerung wurden ebenfalls fünf Varianten untersucht: ein offenes und zwei geschlossene Längslager, ein geschlossenes Kreislager und ein geschlossenes Silolager. Nach stadtplanerischer und umweltfachlicher Bewertung bietet das offene Längslager die meisten Vorteile: Es ist im Vergleich mit den anderen geprüften Alternativen wie Kreis- und Silolager, deren bauliche Anlagen weitaus höher und massiver sind, nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes verbunden. Insbesondere die geringfügig höheren Schallemissionen wirken sich nur zur Tageszeit (6 bis 22 Uhr) aus.

Die beiden Varianten des geschlossenen Längslagers werden nur geringfügig schlechter bewertet. Allerdings kommt die Version des geschlossenen Längslagers mit einer Gesamtlänge von ca. 750 Metern nicht in Betracht, da sie in den am östlichen Rand des Plangebietes vorgesehenen Waldgürtel hineinragt. Dieser Grünzug basiert auf einem zeichnerischen Ziel der 7. Regionalplanänderung und soll wichtige Funktionen für die optische Abschirmung des Kraftwerksgeländes zur offenen Landschaft sowie für die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen. Deshalb wurde als weitere Alternative ein kürzeres Hallenlager mit reduzierter Lagermenge geprüft. Dessen Gesamtbewertung ist jedoch nach dem Prüfergebnis weniger vorzugswürdig als das offene Längslager.

Weiteres Vorgehen

Auf Grundlage der von der „Arbeitsgruppe Stadt“ erarbeiteten und im Ausschuss vorgestellten Bewertungsmatrizen für die Technikalternativen wird nun eine Beschlussvorlage erarbeitet, die Grundlage für die im nächsten Stadtentwicklungsausschuss sowie im Rat vorgesehene Billigung der Anlagenkonfiguration sein wird. Diese Billigung soll dann Grundlage für die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sein.Uechtritz auch Fragen des Störfallschutzes thematisiert (Kapitel IV).

Datteln, 16. November 2011
Sicherheit steht an erster Stelle: Datteln 4 wird kein Störfallbetrieb - Von der Stadt beauftragtes Planungsbüro stellt im Ausschuss neues Konzept für Ammoniakeinsatz auf dem Kraftwerksgelände vor

Die Alternativenprüfung zur Kraftwerkstechnik im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 hat ergeben, dass ein Verzicht auf druckverflüssigtes reines Ammoniak als störfallrelevanter Stoff im Sinne der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. der Seveso-II-Richtlinie für die Entstickung bei der Rauchgasreinigung technisch möglich und städtebaulich vorzugswürdig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt nach dem Ergebnis ihrer Prüfung ausschließlich den Einsatz von Ammoniakwasser mit einem Massenanteil von bis zu 25 Prozent Ammoniak. Damit würde das Kraftwerk keinen Störfallbetrieb darstellen und der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung grundlegend von der ursprünglichen Planungskonzeption abweichen. Das von der Stadt Datteln beauftragte Planungsbüro Planquadrat stellte dieses Ergebnis am heutigen Mittwoch, 16. November 2011, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr vor.

In Zusammenarbeit mit Gutachtern und Planungsbüros prüft die Stadt Datteln aktuell, welche technische Anlagenkonfiguration für die weitere Planung zugrunde gelegt werden soll. Dabei werden verschiedene Technikvarianten gegenübergestellt und bewertet. Die gewählte Anlagenkonfiguration ist eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans und wird den politischen Gremien der Stadt Datteln zur Billigung vorgelegt, bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt.

Unter Gutachten sind für das Verfahren relevante Expertisen einsehbar - unter anderem das Abstandsgutachten, in dem Prof. Dr. Michael Uechtritz auch Fragen des Störfallschutzes thematisiert (Kapitel IV).

Datteln, 19. Oktober 2011
Kraftwerksneubau Datteln 4 für Versorgungssicherheit erforderlich - Prognos stellt energiewirtschaftliche Gutachten im Ausschuss für

Die Verstromung von Steinkohle ist als Ergänzungstechnologie für eine gesicherte Stromversorgung in Spitzenzeiten und als zukünftiges Element des Energiemixes unverzichtbar. Der Kraftwerksneubau Datteln 4 steht klimapolitischen Zielsetzungen nicht entgegen. Zu diesen Ergebnissen kommen die energiewirtschaftlichen Gutachten der Prognos AG, die Marcus Koepp (Senior Projektleiter Energiewirtschaft) heute im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr vorgestellt hat. Die Gutachten wurden im Rahmen der 7. Regionalplanänderung des RVR für das Gebiet Löringhof erarbeitet und liegen zurzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung aus.

Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz fordert für den im Tages- und Wochenverlauf schwankenden Strombedarf eine jederzeit sichere Deckung. Tritt die Jahreshöchstlast in Deutschland – zu erwarten an einem Tag im Dezember – auf, muss die Kapazität regenerativer und konventioneller Kraftwerke zusammen sicher ausreichen, um den Strombedarf zu decken. Andernfalls können Stromausfälle drohen. Ratsam ist es nach Ansicht des Prognos-Gutachters daher, eine gesicherte Stromerzeugungsreserve von 10 Prozent über der Höchstlast (Spitzenbedarf) vorzusehen.

Regenerative und konventionelle Kraftwerke weisen unterschiedliche gesicherte Leistungen auf: Bei Wasserkraftwerken beträgt die gesicherte Leistung an der installierten Leistung bis zu 40 Prozent, bei Windkraftwerken 10 Prozent, bei Fotovoltaik rund 1 Prozent und bei fossilen Kraftwerken bis zu 86 Prozent. Eine Steigerung der gesicherten Leistung von regenerativen Kraftwerken hängt von der Fortentwicklung der Speichertechnik ab.

Der fortschreitende Ausbau erneuerbarer Energien kann nach den Ergebnissen der Gutachten mittelfristig noch nicht die Lücke schließen, die durch das Abschalten alter konventioneller Kraftwerke entsteht: Durch die frühere Stilllegung des überalterten Kraftwerksparks in NRW geht die installierte und gesicherte Leistung konventioneller Kraftwerke zwischen 2010 und 2030 um 61 Prozent zurück (Bund: 56 %). Der Ausstieg aus der Kernkraft wird diese Entwicklung in den nächsten zehn Jahren beschleunigen. Selbst unter der Voraussetzung, dass alle Kraftwerke, die sich zurzeit im Bau befinden, fertiggestellt werden – einschließlich Datteln 4 –, wird die installierte Leistung zurückgehen. Neubauten sind nach den Aussagen der Gutachter erforderlich, um alte, ineffiziente Kraftwerke schneller ersetzen zu können.

Der Nennwirkungsgrad des Neubaukraftwerks Datteln liegt mit 45,5 Prozent am oberen Ende des heute technisch Erreichbaren. Die hohe Effizienz sorgt dafür, dass Kosten für Brennstoffe und CO2 eingespart werden, die Stromerzeugung ist wirtschaftlicher. Damit verdrängt Datteln 4 die Stromerzeugung aus alten Steinkohlekraftwerken, die über deutlich niedrigere Wirkungsgrade verfügen. Die Erneuerung des Kraftwerksparks leistet einen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz.

Das geplante Klimaschutzgesetz NRW soll eine verbindliche Verminderung der Treibhausgas-Emissionen in NRW festlegen: bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990. Diese Verpflichtungen sind nach Aussage des Gutachters mit dem Neubau von Kohlekraftwerken vereinbar, die nach ihrer Inbetriebnahme Kraftwerke mit höheren Emissionen vom Markt verdrängen.
Die Gutachten bewerten mögliche Energieträger zum Beispiel hinsichtlich Menge, Verfügbarkeit und Preisstabilität für die Stromerzeugung. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Deutschland seinen Brennstoffmix in der Stromerzeugung – insbesondere vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernenergie – beibehalten sollte.

Datteln, 29. Juli 2011
Nach der rechtlichen wird jetzt die fachliche Seite untersucht - Stand des Bebauungsplanverfahrens für das Kraftwerk Datteln 4

Nachdem der Rat der Stadt Datteln im März 2010 für die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Kraftwerk Datteln 4 gestimmt hatte, ist mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen worden. Was wurde bislang untersucht, welche Fragen wurden geklärt?

Zunächst ging es darum zu klären, ob das Kraftwerk nach dem Urteil des OVG NRW überhaupt am gegenwärtigen Standort geplant werden kann. Dazu schreibt Professor Dr. Michael Uechtritz in seinem Gutachten: „Im Hinblick auf den Aspekt ,Abstand’ bestehen keine rechtlichen Hindernisse, die einer Bauleitplanung für die Realisierung des Kohlekraftwerks am Standort ,Löringhof’ von vornherein entgegenstehen.“
Des Weiteren hat die Stadtverwaltung mit einem Rechtsgutachten prüfen lassen, ob die Kraftwerksplanung an diesem Standort gegen Ziele der Raumordnung verstößt: Gemäß den Ergebnissen von Professor Dr. Martin Beckmann, der ebenfalls die Erforderlichkeit eines Zielabweichungsverfahrens untersucht hat, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 105a mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Es wird der Stadt Datteln empfohlen, vorsorglich ein Verfahren zur Abweichung von einzelnen Zielen der Raumordnung einzuleiten, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Beide Gutachten erhalten Sie zum Herunterladen unter "Downloads".

Zurzeit prüft die Stadt Datteln in Zusammenarbeit mit Gutachtern und Planungsbüros, mit welcher technischen Anlagenkonfiguration das Kraftwerk den weiteren Verfahrensschritten zugrunde gelegt werden soll. Dabei werden verschiedene Technikvarianten gegenübergestellt und bewertet. Unter anderem hat sich dabei ergeben, dass die Entstickung der Rauchgase mit Ammoniakwasser gegenüber dem Einsatz von druckverflüssigtem konzentriertem Ammoniak vorzugswürdig wäre. Noch vor Beginn der Beteiligungsverfahren entscheidet der Rat der Stadt Datteln über die ausgewählte Anlagenkonfiguration, die die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im weiteren Verlauf des Verfahrens bilden soll.

7. Änderung des Regionalplans

Am 1. August 2011 beginnt im Verfahren zur 7. Änderung des Regionalplans die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen. Mit dieser Änderung soll östlich des Dortmund-Ems-Kanals ein Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich mit der Zweckbindung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“ festgelegt werden. Durch Verlagerung des im Regionalplan dargestellten Grünzuges nach Nord-Osten sollen die bisher voneinander getrennten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche nördlich und südlich des Grünzuges zusammengeführt werden. Darüber hinaus soll westlich des Dortmund-Ems-Kanals das Planzeichen „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ ersatzlos entfallen und der Standort stattdessen für eine gewerbliche Folgenutzung planerisch gesichert werden.

Bis zum 31. Oktober 2011 können sich Bürgerinnen und Bürger zu dieser vom Regionalverband Ruhr geplanten Änderung äußern. Unter anderem sind die Unterlagen im Dattelner Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten in Raum 2.23 einsehbar, wo auch Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben oder schriftlich eingereicht werden können. Zusätzlich sind die Unterlagen unter www.regionalplanung.metropoleruhr.de einsehbar. Eine Stellungnahme an den Regionalverband kann per E-Mail an regionalplanung@rvr-online.de abgegeben werden.